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   BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22   

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https://dejure.org/2023,241
BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22 (https://dejure.org/2023,241)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2023 - 5 StR 269/22 (https://dejure.org/2023,241)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - 5 StR 269/22 (https://dejure.org/2023,241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 261 StPO; § 267 StPO
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlerhafte Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite bei Handel mit CBD-Produkten); Anforderungen an das freisprechende Urteil (Überzeugungsbildung; Lückenhaftigkeit; Feststellungen zur Person)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    StGB: Die Bunte Blüte vertreibt CBD-Produkte - Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Handel mit CBD-haltigem Nutzhanf: Freisprüche gekippt!

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BGH kippt Freispruch wegen Handels mit CBD-haltigem Nutzhanf

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Freispruch wegen Handels mit CBD-haltigem Nutzhanf gekippt: Die Urteilsbegründung liegt vor!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    CBD-Produkte - und die Strafbarkeit ihres Vertriebs

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH hebt Freisprüche auf: Ist der CBD-Handel der "Bunte Blüte" UG strafbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Bunte Blüte": Doch kein Freispruch!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 8).

    Erkennt das Tatgericht auf Freispruch, muss es allerdings in der Beweiswürdigung darlegen, dass es die ersichtlich wesentlichen, möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbezogen und im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 10; vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 Rn. 13).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Denn derjenige, der am Handel teilnimmt, muss sich darum kümmern, ob seine Stoffe Betäubungsmittel sind, wenn es für ihn einen erkennbaren Anlass für die Möglichkeit gibt, mit Betäubungsmitteln in straftatbestandsmäßiger Weise umzugehen (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2017 - 1 StR 64/17, BGHSt 63, 11, 21 f.; vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.).
  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Dies gilt umso mehr, als Aufbereitungsarten von CBD-Blüten, die eine Anreicherung des THC-Gehalts bewirken und daher bei einem Konsum einen Cannabisrausch erzeugen können, allgemein bekannt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21, NStZ-RR 2022, 376, 377).
  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 124/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Denn derjenige, der am Handel teilnimmt, muss sich darum kümmern, ob seine Stoffe Betäubungsmittel sind, wenn es für ihn einen erkennbaren Anlass für die Möglichkeit gibt, mit Betäubungsmitteln in straftatbestandsmäßiger Weise umzugehen (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2017 - 1 StR 64/17, BGHSt 63, 11, 21 f.; vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Der Senat muss daher besorgen, dass das Landgericht den Einlassungen kritiklos gefolgt ist, was schon für sich betrachtet einen Rechtsfehler darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09 Rn. 14; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 110).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe (Feststellungen zu den persönlichen

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Das ist der Fall, wenn vom Tatgericht getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14).
  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts (§ 261 StPO) hält der rechtlichen Nachprüfung - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 mwN) - nicht stand, soweit sich das Landgericht nicht hat davon überzeugen können, dass die Angeklagten weder bedingt vorsätzlich noch fahrlässig hinsichtlich der Betäubungsmitteleigenschaft der von ihnen vertriebenen Produkte handelten.
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Dies wäre aber schon deshalb erforderlich gewesen, weil das Landgericht den Einlassungen - ohne dies indes ausdrücklich zu benennen - uneingeschränkt gefolgt ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217, 218).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21

    Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; verständigungsbezogene

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Erkennt das Tatgericht auf Freispruch, muss es allerdings in der Beweiswürdigung darlegen, dass es die ersichtlich wesentlichen, möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbezogen und im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 10; vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 Rn. 13).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 570/15

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des (schweren) sexuellen

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22
    Umso mehr wäre ein kritisches Hinterfragen hier geboten gewesen, als vorformulierten Erklärungen allenfalls ein geringer Beweiswert beigemessen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 5 StR 570/15 Rn. 9; KKStPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 89).
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 511/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Zweifel

  • BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; Feststellungen und Beweiswürdigung zum

    b) Die Feststellungen beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung (vgl. zum eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 16. Januar 2023 - 5 StR 269/22 Rn. 14 f.).
  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil

    Das ist der Fall, wenn vom Tatgericht getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Januar 2023 - 5 StR 269/22 mwN).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof jüngst unter Bezugnahme auf eine vorangegangene Entscheidung (BGH, Beschluss vom 23.06.2022 - 5 StR 490/21 = NStZ-RR 2022, 376 = StV 2023, 35) ausgeführt, dass Aufbereitungsarten von CBD-Blüten, die eine Anreicherung des THC-Gehalts bewirken und daher bei einem Konsum einen Cannabisrausch erzeugen können, allgemein bekannt seien (BGH, Urt. v. 16.01.2023 - 5 StR 269/22 bei juris).
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